Vor einem Jahr kamen bei einem von Deutschen angeordneten Luftangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan über 140 Menschen ums Leben. Völkerrechtler Gerd Hankel hat die juristische Aufarbeitung dieses Falles beobachtet.
Afghanische Soldaten sichern den Schauplatz des Tanklasterangriffs bei Kundus
Am 4. September 2009 hatte Bundeswehroberst Georg Klein in Afghanistan den Befehl zum Luftangriff auf zwei von Taliban entführte Tanklaster gegeben. Unter den mehr als 140 Getöteten befanden sich auch viele Zivilisten. Gerd Hankel vom Hamburger Institut für Sozialforschung beschäftigt sich mit Kriegsverbrechen und Internationalem Strafrecht. Außerdem ist er Verfasser einer Studie über "Gezielte Tötungen im Krieg", die in diesem Herbst erscheinen wird. DW-WORLD.de hat mit dem Völkerrechtler über die juristische Dimension der "Kundus-Affäre" gesprochen.
DW-WORLD.DE: Herr Hankel, warum ist die Aufarbeitung dieses Falles eigentlich so schwierig?
Gerd Hankel: Weil es bei einer Vebrechensdimension wie der vorliegenden sehr schwer ist, eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit zuzuweisen, das heißt, klar zu machen, dass der Beschuldigte Oberst Klein im Wissen darum, dass Zivilisten in einer hohen Zahl getroffen und getötet werden können, gehandelt hat.
Sie sprechen von "Verbrechensdimension". War das ein Verbrechen?
Oberst Georg Klein